Corona-Update: 21. April 2021!
Bundesregierung zur Corona-Landes-Notbremse
Körpernahe Dienstleistungen – nur in Ausnahmen: Körpernahe Dienstleistungen sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden.
Amtsblattpresse Herrenberg zur Corona-Notbremse
Seit Montag, 19. April gilt in Baden-Württemberg eine angepasste Corona-Verordnung. (..) Momentan liegt die Inzidenz im Landkreis Böblingen über 100 und in Herrenberg gelten die Regeln des Landes-Notbremse.Daher bleibt meine Praxis, unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Regeln, weiterhin für Sie geöffnet. Sie erreichen mich zu den bekannten Uhrzeiten und unter den entsprechenden Kontaktmöglichkeiten.
Weitere Informationen v. d. Bundesregierung zur Corona-Notbremse
Amtsblattpresse Herrenberg zur Corona-Notbremse